Petitionsrecht - Behandlung von Massenpetitionen im Plenum des Deutschen Bundestages

Petitionen geben Meinungen der Bevölkerung wider, insbesondere Petitionen, die von vielen Menschen unterzeichnet werden. Da überall mehr Mitberstimmung gewünscht wird, ist dies ein erster sinnvoller Schritt, sog. Masenpetitionen auch im Bundestag zu behandeln.  Diese Petition vordert genau dies:
"Wir erbitten die Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung. Hierzu soll das Petitionswesen weiterentwickelt und verbessert werden. Bei Massenpetitionen soll über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestages unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorgesehen werden. "

Zur Unterzeichnung der Petition: Stärkere Beachtung von Petitionen

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